Auf einen Blick
- Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist seit dem 20. Juli 2025 abgeschaltet.
- Der Link darauf war Pflichtangabe in Impressum und AGB. Er ist jetzt ein toter Link und sollte entfernt werden.
- Der Satz zur Verbraucherschlichtung bleibt. Er steht auf einer anderen Rechtsgrundlage und ist von der Abschaltung nicht betroffen.
Was abgeschaltet wurde#
Seit 2016 mussten Betreiber von Websites und Online-Shops auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung hinweisen — mit einem anklickbaren Link, üblicherweise im Impressum und in den AGB. Grundlage war die ODR-Verordnung (EU) 524/2013.
Diese Verordnung ist aufgehoben. Die Plattform hat zum 20. Juli 2025 den Betrieb eingestellt; die alte Adresse führt ins Leere.
Der Grund ist unspektakulär: Sie wurde kaum benutzt. Bei jährlich zwei bis drei Millionen Besuchern kamen nach Angaben der EU europaweit nur einige hundert Beschwerden im Jahr zusammen.
Was das für Ihre Seite heißt#
Die Pflicht zum Hinweis ist mit der Verordnung entfallen. Übrig bleibt ein Link, der nirgendwohin führt — und tote Links in einem Impressum machen keinen guten Eindruck. Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt, die Angaben zur OS-Plattform zu entfernen.
Der Hinweis steht erfahrungsgemäß an mehr Stellen, als man zuerst denkt. Wir sehen bei Kunden regelmäßig nach:
- Impressum
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsbelehrung
- Bestellabschluss im Shop
- Auftrags- und Versandbestätigungen
- Fußzeile von Geschäfts-E-Mails
Besonders die letzten beiden werden übersehen: Sie stehen nicht in der Website, sondern in Vorlagen des Shopsystems oder des Mailprogramms.
Was nicht wegfällt#
Davon zu unterscheiden ist die Angabe, ob ein Unternehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Sie steht in § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, ist deutsches Recht und hat mit der europäischen Plattform nichts zu tun.
Wer dort bisher „wir nehmen nicht teil“ stehen hatte, lässt den Satz also stehen. Weg kommt nur der Verweis auf die Plattform und deren Adresse.
Das ist der Punkt, an dem beim Aufräumen am häufigsten zu viel gelöscht wird: Beide Angaben stehen im Impressum oft direkt untereinander und sehen aus wie eine.
Wenn Sie es uns überlassen wollen#
Wenn Sie nicht sicher sind, ob bei Ihnen noch etwas steht: Schicken Sie uns die Adresse, wir sehen nach. Für die Vertragstexte selbst ist Ihr Anwalt zuständig — wir sorgen dafür, dass an allen Stellen dasselbe steht.