Stand 09/2020

Präambel

Diese „Besondere Bedingungen Hosting“ besteht aus 2 Abschnitten.

Zum einen der „Allgemeine Teil“. Dieser findet Anwendung im gesamten Hosting-Bereich.

Des Weiteren existiert noch ein „Besonderer Teil“. Dieser beinhaltet weitere Sonderregelungen für einzelne Hosting-Teilbereiche

Abschnitt A: Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Leistungsumfang

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 4 Gewährleistung

§ 5 Haftung

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

§ 7 Inhalt der Webseiten, Sperrung von Webinhalten

§ 8 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

§ 9 Rechte Dritter

§ 10 Vertragsübertragungen und Abtretungen

§ 11 Freistellungsanspruch

Abschnitt B: Besonderer Teil

I. Sonderregelungen für Domains

§ 1 Domainregistrierung

§ 2 Pflichten des Kunden

§ 3 Verfahren bei Vertragsbeendigung

II. Sonderregeln für E-Mail-Dienste

III. Sonderregeln für Webhosting

IV. Sonderregeln für Server

§ 1 Administration und Benutzung

§ 2 Nutzungsüberlassung an Dritte

V. Reaktionen von Meins und Vogel bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

Abschnitt A: Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge aus dem gesamten Bereich „Hosting und Domains“. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meins und Vogel. Einzelne anders lautende Bestimmungen in diesen Bedingungen haben gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang sowie ggf. die technischen Spezifikationen für den jeweiligen Dienst ergeben sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstes.

(2) Die Verfügbarkeit der Server von Meins und Vogel liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Meins und Vogel nicht beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind, also beispielsweise höhere Gewalt, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Meins und Vogel, Handlungen Dritter, die nicht durch Meins und Vogel beauftragt sind, eingeschränkte oder wegfallende Funktionalität des Internets etc. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere höhere Werte der Erreichbarkeit der einzelnen Produkte, können sich aus den jeweils einschlägigen SLAs ergeben.

(3) Meins und Vogel ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn Meins und Vogel aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist. Werden durch Meins und Vogel Zusatzleistungen, die nicht Teil der Entgeltpflicht des Kunden sind, erbracht, können diese jederzeit entfallen oder durch anderweitige Lösungen ersetzt werden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde sichert Meins und Vogel zu, dass alle Daten, die der Kunde an Meins und Vogel übermittelt, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an Meins und Vogel zu übermitteln.

(2) Meins und Vogel ist berechtigt, alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte E-Mail-Adresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.

(3) Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf, sie stets geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, und soweit sie ihm zugeteilt sind, wird er sie unverzüglich ändern.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Meins und Vogel unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass Dritte sein Passwort unberechtigterweise benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, Meins und Vogel alle Schäden zu ersetzen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte zurückzuführen sind, soweit er dies zu vertreten hat.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Websites und Ihre Inhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Kunde verpflichtet sich, ihm überlassenen Webspace nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden.

(6) Der Kunde ist zur Erstellung von tagesaktuellen Back-Ups verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Kunden seitens Meins und Vogel besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme von Meins und Vogel nicht beeinträchtigt wird.

(8) Meins und Vogel ist berechtigt, Systeme oder Zugänge des Kunden zu sperren, wenn gegen die Verpflichtungen unter diesem „§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden“ durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.

§ 4 Gewährleistung

(1) Der Kunde hat Meins und Vogel Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

(2) Meins und Vogel weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Meins und Vogel garantiert nicht, dass von Meins und Vogel eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Meins und Vogel gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von Meins und Vogel eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

§ 5 Haftung

(1) Meins und Vogel haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die Meins und Vogel, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Meins und Vogel nur, wenn Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf das für den betreffenden Vertrag geschuldete Entgelt ohne MwSt für die Dauer von 2 Jahren.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Meins und Vogel haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

(4) Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

(5) Sofern die vertragliche Haftung von Meins und Vogel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise können durch Meins und Vogel zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Meins und Vogel wird den Kunden mit der Ankündigung auf die Frist und die Folgen des unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.

(2) Sofern der Kunde mit einem Betrag, der mindestens einem monatlichen Grundentgelten entspricht, in Zahlungsverzug gerät, kann Meins und Vogel den entsprechenden Dienst vorübergehend sperren. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die grundsätzliche Zahlungspflicht des Kunden nicht.

§ 7 Inhalt der Webseiten, Sperrung von Webinhalten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesetzlichen Impressumspflichten nachzukommen.

(2) Mit der Übermittlung der Webseiten bzw. -inhalte (an den Provider) stellt der Kunde Meins und Vogel von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln und kein Material Dritter einzublenden, welches andere Personen oder Personengruppen in Ihrer Ehre verletzt, verunglimpft oder beleidigt. Der Kunde versichert außerdem, eventuell anfallende Gebühren, die durch die Veröffentlichung der Daten (z.B. GEMA-Gebühren) entstehen, den entsprechenden Organisationen zu entrichten. Der Kunde versichert weiterhin ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Extremistische oder pornographische Inhalte sind untersagt. Es ist ferner ausdrücklich untersagt, von den Servern von Meins und Vogel in irgendeiner Weise so genannte ‚Spam-E-Mails‘ oder ähnliches zu versenden.

(3) Potentiell jugendgefährdende Inhalte, die nicht gem. § 7 (2) ausgeschlossen sind, sind nur gestattet, sofern nicht anders vereinbart, wenn Minderjährige vor dem Zugriff hierauf geschützt sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, insbesondere taugliche und rechtssichere Altersverifikationssysteme, vorgehalten werden.

(4) Sofern der Kunde gegen seine Pflichten aus den vorstehenden §7 (1), § 7 (2) und § 7 (3) verstößt, ist Meins und Vogel zur Sperrung der betreffenden Webseiten berechtigt. Etwaige Kosten einer Sperrung trägt der Kunde. Klargestellt wird, dass die Zahlungspflicht des Kunden hiervon grundsätzlich unberührt bleibt.

(5) Meins und Vogel behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.

§ 8 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht innerhalb der in dem jeweiligen Angebot genannten Frist gekündigt wird.

(3) Für die Kündigung des Vertrages ist mindestens die Textform gem. § 126b BGB zu wahren. In der Kündigung sind Name des Kunden, Kundenummer sowie der Vertrag, der gekündigt werden soll, zu benennen. Dem Kunden steht für die Kündigung ein kostenfreies Formular auf unserer Website zur Verfügung, welches alle wichtigen Angaben zur schnellen Bearbeitung enthält. Dieses Formular kann – muss jedoch nicht – verwendet werden.

(4) Beide Parteien sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Meins und Vogel insbesondere vor, wenn der Kunde:

  • mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
  • schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt

und trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

§ 9 Rechte Dritter

(1) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Übertragung seiner Webinhalte in das Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, Meins und Vogel von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behält sich Meins und Vogel vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

(2) Stellt Meins und Vogel, z. B. durch Anzeige der Inhaber der Rechte, Rechtsverletzungen durch Webinhalte des Kunden fest, ist er berechtigt, den Zugriff auf die Inhalte des Kunden aus dem Internet ohne Ankündigung zu sperren sowie das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, Meins und Vogel von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den rechtsverletzenden Webinhalten des Kunden freizustellen.

§ 10 Vertragsübertragungen und Abtretungen

(1) Meins und Vogel ist berechtigt, den Vertrag nebst sämtlichen Rechten und Verpflichtungen auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde wird darüber per E-Mail informiert. Im Fall der Übertragung ist der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

(2) Der Kunde darf den Vertrag mit Meins und Vogel nur mit dessen Zustimmung auf Dritte übertragen. Zur Abtretung einzelner Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Kunde nicht berechtigt.

§ 11 Freistellungsanspruch

Der Kunde verpflichtet sich, Meins und Vogel im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten oder Handlungen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Meins und Vogel alle Schäden zu ersetzen, die aus einer diesbezüglichen Verletzung entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Meins und Vogel.

Abschnitt B: Besonderer Teil

I. Sonderregelungen für Domains

§ 1 Domainregistrierung

(1) Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Meins und Vogel wird im Verhältnis zum Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt ist.

(2) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien.

(3) Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Eine Gewähr für die Zuteilung einer bestellten Domain kann durch Meins und Vogel nicht übernommen werden.

§ 2 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung einer Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken.

(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und darunter erreichbare Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere nationale Rechtsordnungen zu beachten. Eine Prüfung durch Meins und Vogel erfolgt nicht.

(3) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder gehostete Inhalte Rechte Dritter verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung von Meins und Vogel aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann Meins und Vogel die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.

(4) Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann Meins und Vogel den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann Meins und Vogel das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und die Domain löschen lassen.

(5) Im Rahmen der Wahl eines Tarifs für Domainregistrierungen oder -verlängerungen auf Guthabenbasis und der Verwendung des Domainrobots ist der Kunde ausschließlich selbst dafür verantwortlich, für ein ausreichendes Guthaben für Domainregistrierungen oder Domainverlängerungen zu sorgen. Versäumt der Kunde die Aufladung seines Accounts und können infolge dessen Domains nicht registriert werden oder aufrechterhalten bleiben, haftet Meins und Vogel nicht für daraus resultierende Schäden.

§ 3 Verfahren bei Vertragsbeendigung

(1) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Meins und Vogel lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an Meins und Vogel zu richten, da Meins und Vogel die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über Meins und Vogel an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.

(2) Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit Meins und Vogel bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-) gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als ausreichend auch die Übersendung der Erklärung per Telefax.

(3) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an Meins und Vogel beträgt für alle Domains vier Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses.

(4) Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird Meins und Vogel unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.

(5) Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit Meins und Vogel, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über Meins und Vogel bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich oder per Telefax zu den Domains zu erklären, ist Meins und Vogel berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch Meins und Vogel.

(6) Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und Meins und Vogel in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist Meins und Vogel berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.

II. Sonderregeln für E-Mail-Dienste

(1) Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen.

(2) Meins und Vogel kann die Weiterleitung der an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um sogenannte Spam-Mails handelt.

(3) Die Versendung von sogenannten Spam-Mails ist untersagt. Ebenso ist untersagt, bei der Versendung von E-Mails falsche Absenderdaten anzugeben.

(4) Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann Meins und Vogel die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.

III. Sonderregeln für Webhosting

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Meins und Vogel behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn Meins und Vogel von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

IV. Sonderregeln für Server

§ 1 Administration und Benutzung

(1) Sofern der Kunde alleinige Administratorrechte besitzt, kann Meins und Vogel den Server nicht verwalten. Als Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. Es obliegt ihm, entsprechende Schutzsoftware zu installieren und zu aktivieren, sich regelmäßig über bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstigen Programmen, die Meins und Vogel zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder von Meins und Vogel nicht gefährdet werden. Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder von Meins und Vogel oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist Meins und Vogel berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt auch wenn der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird. Ein bewusster Verstoß des Kunden berechtigt Meins und Vogel zu einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

(3) Der Kunde ist zur Erstellung von tagesaktuellen Back-Ups verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Kunden seitens Meins und Vogel besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.

(4) Internet-Relay-Chat(IRC)-Dienste, Anonymisierungsdienste und P2P-Tauschbörsen darf der Kunde nur nach vorherigem Einverständnis in Textform von Meins und Vogel verwenden.

§ 2 Nutzungsüberlassung an Dritte

Die entgeltliche Überlassung von Servern an Dritte ist untersagt, sofern Meins und Vogel nicht im Einzelfall vorher zugestimmt hat.

V. Reaktionen von Meins und Vogel bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

(1) Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann Meins und Vogel die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

(2) Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann Meins und Vogel Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann Meins und Vogel das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

(3) Bei schwerwiegenden rechtsverletzenden Inhalten kann Meins und Vogel statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

(4) Versendet der Kunde Spam-Mails, kann Meins und Vogel die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.

(5) Meins und Vogel kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

(6) Der Entgeltanspruch von Meins und Vogel besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.