Stand 09/2020
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Auftragserteilung
§ 3 Leistungen/Vertragsgegenstand
§ 4 Leistungsänderung
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
§ 6 Berichterstattung
§ 7 Vergütung
§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte
§ 9 Laufzeit, Kündigung
§ 10 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Beratung des Kunden durch Meins und Vogel bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben ist. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meins und Vogel. Einzelne anders lautende Bestimmungen in diesen Bedingungen haben gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
§ 2 Auftragserteilung
Der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Meins und Vogel in Textform zustande.
§ 3 Leistungen/Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Angebot näher bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen von Meins und Vogel sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
(2) Meins und Vogel führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer und fachlicher Grundsätze sowie technischer Regeln durch.
(3) Beratungsleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht. Auf deren Grundlage werden auch Kosten-Nutzen-Einschätzungen für den Einsatz der vorgeschlagenen Empfehlungen vorgenommen. Eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung ist damit nicht verbunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Meins und Vogel sämtliche relevanten Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beratungsleistung erforderlich sind oder von Meins und Vogel als erforderlich angesehen werden.
(4) Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Eintritt eines konkreten Erfolges ist insoweit nicht geschuldet.
§ 4 Leistungsänderung
(1) Stellt Meins und Vogel fest, dass die Tätigkeit länger dauert, als von Meins und Vogel oder dem Kunden angenommen, wird sie dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Die Vertragsparteien werden dann einvernehmlich die erforderliche Vertragsanpassung vornehmen.
(2) Meins und Vogel wird Änderungsverlangen des Kunden Rechnung tragen, sofern Meins und Vogel dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
(3) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Auftragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von Meins und Vogel oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Meins und Vogel alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Meins und Vogel bekannt werden. Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson.
(2) Der Kunde sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte Dritter nicht entgegenstehen.
(3) Auf Verlangen von Meins und Vogel hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich in Textform zu bestätigen.
§ 6 Berichterstattung
Meins und Vogel erstattet dem Kunden auf dessen in Textform geäußerten Verlangen hin einen schriftlichen Bericht über ihre laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl von Meins und Vogel einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.
§ 7 Vergütung
(1) Das Entgelt für die Leistungen von Meins und Vogel wird nach Aufwand berechnet oder als Festpreis schriftlich in Textform vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat Meins und Vogel zusätzlich Anspruch auf Ersatz von Auslagen.
(2) Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, ist Meins und Vogel berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis die Forderungen beglichen sind. Die Arbeiten/Dokumentationen bleiben solange im Eigentum von Meins und Vogel, bis der vollständige Rechnungsausgleich erfolgt ist. Eine Weiterleitung oder Verwendung von Dokumentationen im Allgemeinen oder eines Abschlussberichtes nebst Anlagen ist insofern nur mit Zustimmung von Meins und Vogel gestattet.
§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Meins und Vogel deren Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen an den von Meins und Vogel erstellten Berichten, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Leistungen ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich in Textform zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1) Meins und Vogel verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung zurückzugeben.
(2) Meins und Vogel wird nach Beendigung des Auftrages und Begleichung sämtlicher Forderungen durch den Kunden auf Verlangen des Kunden alle ihr überlassenen Unterlagen herausgeben. Eine Verpflichtung von Meins und Vogel zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen besteht nicht, es sei denn, hierüber wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Von der Rückgabepflicht ausgenommen sind Unterlagen die Meins und Vogel aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aufbewahren muss.