Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine europäische Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft unter anderem Online-Shops, Buchungssysteme, Bankdienste und Telekommunikation — also nicht nur öffentliche Stellen, die schon länger in der Pflicht sind.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte anbietet, fällt auch als kleiner Betrieb darunter.
Der Maßstab ist im Kern die WCAG in der Stufe AA: ausreichender Kontrast, Bedienbarkeit allein mit der Tastatur, eine sinnvolle Überschriftenstruktur, Alternativtexte für Bilder, Formulare mit verknüpften Beschriftungen.
Der praktische Zugang: Vieles davon ist keine Frage des Aussehens, sondern des Aufbaus, und lässt sich messen statt schätzen. Wer neu baut, bekommt es ohne Mehrkosten; wer nachrüstet, arbeitet eine Liste ab.
Ob und wie weit Ihr Angebot betroffen ist, ist eine rechtliche Frage. Was hier steht, ordnet den Begriff ein und ersetzt keine Beratung.