Stand 09/2020

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Änderung der Geschäftsbedingungen

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

§ 5 Leistungsumfang

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen

§ 8 Beauftragung Dritter

§ 9 Haftung

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

§ 11 Geheimhaltung

§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

§ 13 Abtretung

§ 14 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

§ 18 Textform

§ 19 Salvatorische Klausel

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen, die für alle von Meins und Vogel angebotenen Leistungen gelten.

(2) Darüber hinaus gibt es Besondere Bedingungen für einzelne Leistungen.

Diese „Besonderen Bedingungen“ ergänzen und modifizieren ggf. die „Allgemeinen Bedingungen“.

  • Im Fall gleichlautender (gleichbedeutender) Paragrafen gilt die Vereinigungsmenge sämtlicher Absätze.
  • Im Fall von Widersprüchen gehen die Besonderen Bedingungen den Allgemeinen Bedingungen

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

(4) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1, § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Änderung der Geschäftsbedingungen

(1) Meins und Vogel behält sich vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.

(2) Meins und Vogel ist in folgenden Fällen berechtigt, die Geschäftsbedingungen zu ändern:

  • wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Geschäftsbedingungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • wenn die Änderung Meins und Vogel dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
  • wenn gänzlich neue Leistungen von Meins und Vogel, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Berücksichtigung in den Geschäftsbedingungen erfordern;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist.

(3) In einem solchen Fall wird Meins und Vogel die geänderten Geschäftsbedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse senden.

(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, binnen eines Zeitraums von sechs Wochen nach Übersendung der geänderten Geschäftsbedingungen und vor deren Wirksamwerden den geänderten Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen. Meins und Vogel wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote von Meins und Vogel sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.

(2) Verträge zwischen Meins und Vogel und dem Kunden kommen durch Bestellung des Kunden in Textform auf der Grundlage von Angeboten von Meins und Vogel

  • und eine sich daran anschließende schriftliche Annahmeerklärung in Textform
  • oder durch schriftliche Auftragsbestätigung in Textform

seitens Meins und Vogel zustande.

(3) Alle Produktbeschreibungen wie z. B. Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben wurden gewissenhaft vorgenommen. Etwaige Fehler oder Änderungen können trotzdem nicht völlig ausgeschlossen werden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Produktbeschreibungen haftet Meins und Vogel nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn Meins und Vogel sie ausdrücklich in Textform als verbindlich genannt hat. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager von Meins und Vogel verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

(2) Bei einer von Meins und Vogel nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten ist Meins und Vogel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Meins und Vogel den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

(3) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, behördliche Eingriffe (auch wenn sie bei Lieferanten von Meins und Vogel eintreten) verlängert sich, wenn Meins und Vogel an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert wird, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich hierüber benachrichtigt.

(4) Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne des vorstehenden Absatzes von mehr als einem Monat nach Vertragsschluss ist jede Partei berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung und Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins aus anderen als den im vorstehenden Absatz genannten Gründen besteht ein Rücktrittsrecht nur für den Kunden. Das Rücktrittsrecht des Kunden setzt voraus, dass er Meins und Vogel eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung in Textform gesetzt hat.

(5) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen oder Termine von Meins und Vogel schuldhaft nicht eingehalten wurden, ein Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 2% des Netto-Auftragswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit.

(6) Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.

§ 5 Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen im Einzelnen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung in Textform.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Erfolg der Tätigkeit von Meins und Vogel hängt auch davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde Meins und Vogel bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten unterstützt. Insbesondere soll ein reibungsloser Ablauf der Vertragsdurchführung gewährleistet sein. Soweit im Einzelfall erforderlich, wird der Kunde

a) Meins und Vogel bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen,

b) prüfen, ob die Waren und Dienstleistungen von Meins und Vogel kompatibel zur Hard- oder Software des Kunden sind,

c) Meins und Vogel alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden,

d) Meins und Vogel ungehinderten Zutritt zu Geräten und Anlagen gewähren,

e) für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit Meins und Vogel abstimmen und vorbereiten,

f) Eine aktuelle und angemessene Datensicherung vornehmen und regelmäßig überprüfen, so dass eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen.

g) angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält Meins und Vogel sich an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Datum des Angebots gebunden.

(2) Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stundensätze, im Übrigen gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Meins und Vogel erbracht und berechnet.

(3) Nutzungsabhängige Entgelte sind ab Bereitstellung der Leistungen zu entrichten. Das Entgelt für Teile von Vertragsmonaten wird auf der Grundlage von 30 Tagen je Monat anteilig berechnet.

(4) Nutzungsabhängige Entgelte werden von Meins und Vogel zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt.

(5) Soweit Leistungen gegen Rechnung erfolgen, erhält der Kunde von Meins und Vogel eine elektronische Rechnung per E-Mail zugesendet. Der Rechnungsversand per E-Mail erfolgt kostenfrei. Rechnungen sind – sofern innerhalb der jeweiligen Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist – sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, ist Meins und Vogel berechtigt, für jede Rechnung ein Entgelt in Höhe von bis zu 5,00 EUR in Rechnung stellen.

(7) Sämtliche Preise verstehen sich ab Firmensitz von Meins und Vogel, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versendet Meins und Vogel auf Wunsch des Kunden Ware, so werden Liefer- und Transportkosten gesondert berechnet.

(8) Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(9) Einwendungen gegen die Rechnungshöhe sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich in Textform geltend zu machen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Schreibens bei Meins und Vogel. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung.

(10) Standardmäßig ermächtigt der Kunde Meins und Vogel, sämtliche periodisch wiederkehrende anfallenden Entgelte per Lastschrift von dem durch den Kunden mitgeteilten Konto einzuziehen. Dies gilt auch bei Mitteilung einer neuen Bankverbindung.

(11) Können Lastschriften, gleich ob unterschiedliche oder dieselbe, zweimal hintereinander nicht erfolgreich eingezogen werden, ist der Kunde von der Bezahlung per Lastschrifteinzugsverfahren ausgeschlossen. Seine Zahlungen können danach nur noch durch Vorkasse erfolgen. Zudem hat der Kunde alle Kosten von Meins und Vogel zu erstatten, die durch die Rücklastschriften verursacht werden.

(12) Für unberechtigte Rücklastschriften kann Meins und Vogel Bearbeitungsentgelte in Höhe von bis zu 15,00 EUR geltend machen.

§ 8 Beauftragung Dritter

Meins und Vogel darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen, sofern Meins und Vogel dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet.

§ 9 Haftung

(1) Meins und Vogel haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die Meins und Vogel, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Meins und Vogel nur, wenn Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Meins und Vogel haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

(4) Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

(5) Sofern die vertragliche Haftung von Meins und Vogel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haftet Meins und Vogel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Wird der Anbieter im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig, verpflichtet sich der Anbieter, alle in Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a) bis h) DSGVO genannten Anforderungen zu erfüllen.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und auch über das Vertragsverhältnis hinaus geheim zu halten.

(2) Die Parteien sorgen dafür, dass alle Personen, die von ihnen mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, diese Geheimhaltungsbestimmung beachten.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, sofern die Informationen

  • zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem anderen Vertragspartner oder öffentlich bekannt waren,
  • nach Bekanntgabe an den anderen Vertragspartner bekannt werden und dies nicht unmittelbar oder mittelbar auf einem Verhalten des anderen Vertragspartners beruht,
  • aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung zu offenbaren sind,
  • dem anderen Vertragspartner von Dritten ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden,
  • Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung (z.B. Unterauftragnehmer) zugänglich gemacht werden müssen und diese Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.

§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

Eine Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte gegenüber Forderungen von Meins und Vogel sind nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

§ 13 Abtretung

Dem Kunden ist eine Abtretung der vertraglichen Ansprüche nur mit Zustimmung von Meins und Vogel in Textform gestattet.

§ 14 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Vertrag zwischen Meins und Vogel und dem Kunden mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres in Textform gekündigt werden.

(3) Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt dies entsprechend.

(4) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Sitz von Meins und Vogel.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen  Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Meins und Vogel, mit der Maßgabe, dass Meins und Vogel auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).

§ 16 Textform

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform gem. § 126b BGB. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Textformerfordernisses.

§ 17 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(2) Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages gilt eine andere, wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.