30. April 2021

Die EU-Umsatzsteuer wird zum 01.07.2021 reformiert.

Zum 01.07.2021 ändern sich die “Spielregeln” im Umgang mit der Umsatzsteuer. Wer mehr als 10.000,– € innerhalb der EU umsetzt (pro Jahr) auf den kommen große (und in unseren Augen schwerwiegende) Änderungen zu.

Ab dem 01.07.2021 gilt, dass Sie die Umsatzsteuer grundsätzlich im Zielland (in der dort gültigen Höhe) schulden.

Des weiteren sind Sie verpflichtet, jedem Endkunden zwingend seine Preise (also inkl. seiner MwSt. anzuzeigen).

Was heißt das nun für Sie als Händler und für Ihren Online-Shop?


Wir sind keine Anwälte, keine Steuerberater und auch nicht Ihr Datenschutzbeautrager

Bei den in diesem Beitrag enthaltenen Informationen handelt es sich keinesfalls um eine Rechts-, Steuer- oder Datenschutz-Beratung, sondern um unsere – sorgfältig recherchierte aber dennoch persönliche – Meinung.

Was bedeutet das für Sie?

Als allererstes müssen Sie sich darüber im Klaren werden, ob Sie pro Jahr mehr oder weniger als 10.000,– € innerhalb der EU umsetzen. Ob Sie also überhaupt betroffen sind.

Falls ja, sollten Sie sich überlegen, wie viel Sie darüber liegen und ob der daraus resultierende Gewinn so groß ist, dass es sich lohnt, die neuen Anforderungen zu erfüllen – oder ob es nicht besser wäre, auf etwas Gewinn zu verzichten und damit unter den 10.000 zu liegen.

Falls Sie sich dazu entschieden, weiterhin alle Länder der EU zu beliefern müssen Sie sich als nächstes darüber im Klaren werden, was auf Sie in Bezug auf Ihren Online-Shop und auf Ihre Fakturierung zukommt.

Für Ihre Fakturierung

Zuallererst muss Ihre Warenwirtschaft in der Lage sein, die Umsatzsteuer pro Land unterschiedlich zu behandeln. Daraus folgen dann natürlich pro Land unterschiedliche Brutto-Preise

Für Ihre Steuererklärung

Es sieht wohl so aus, als ob ein sogenanntes “One-Stop-Shop” – Verfahren eingerichtet werden soll, das es Ihnen ermöglicht, sich in Ihrem Wohnsitzland (Deutschland) zentral zu registrieren und dann über “eine einheitlich Melde-Oberfläche” alles zu melden und auch zentral über “eine einheitliche Zahlung” innerhalb Ihres Wohnsitzlandes an alle beteiligten Länder zu entrichten.

Genaueres dazu können wir Ihnen leider auch nicht mitteilen, bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater!

Für Ihren Online-Shop

Das wird noch einmal ein Knackpunkt, über den Sie sich im Klaren sein müssen!

Zuerst einmal die schlechte Nachricht: Sie sind verpflichtet, jedem Endkunden seinen Preis inklusive “seiner” Umsatzsteuer anzuzeigen.

Und jetzt die “gute” Nachricht: Unseres Wissens nach sind Sie nicht verpflichtet, diese (oder gar deren Prozentsatz) im Detail anzugeben.

Warum denken wir, dass das wichtig ist?

Nun – ganz einfach… Es wird Ihnen (als “kleinerer” nicht international agierender Händler) fast nicht möglich sein, ein Shop-System zu realisieren, das in der Lage ist, jedem Kunden bezogen auf sein Land seinen eigenen Preis anzuzeigen (und zwar bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt wird)!

Es wird auch fast ein Ding der Unmöglichkeit sein, pro Land einen eigenen Shop mit dessen Preisen zu realisieren (ganz abgesehen davon, dass dies aufgrund der geltenden EU-Anti-Geoblocking-Verordnung Nr. 2018/302 nicht ganz einfach sein wird).

Da Sie aber niemand zwingt, die Umsatzsteuer explizit auszugeben dürfte es Ihnen wahrscheinlich erlaubt sein, allen Endkunden den selben Brutto-Preis anzuzeigen. Das wäre in Bezug auf Ihren Shop die einfachste Lösung mit dem geringsten Aufwand. Führt aber leider dazu, dass Sie – je nach Land – einen unterschiedlichen Netto-Erlös haben.

In Ländern mit einem niedrigeren Umsatzsteuer-Satz haben Sie mehr Erlös, in Länder mit einem höheren Umsatzsteuer-Satz haben Sie weniger Erlös.

Leider gibt es in der EU fast nur Länder mit höheren Umsatzsteuer-Sätzen (war ja klar…).

Da es erlaubt ist, nicht alle Länder innerhalb der EU zu beliefern liegt es nun an Ihnen, sich zu überlegen, ob Sie evtl. einige Länder in Zukunft nicht mehr beliefern. Evtl. könnte es auch eine Option sein, das Porto in diese Länder soweit zu erhöhen, dass Sie damit einen Minder-Erlös abfangen können. Ob dies jedoch erlaubt ist konnten wir aktuell nicht herausfinden.

Fazit

Da wir weder Steuerberater noch Rechtsanwälte sind fällt es uns wirklich sehr schwer, Ihnen einen “richtigen” Tipp zu geben.

Wir können Ihnen nur raten, sich sowohl an Ihren Anwalt als auch an Ihren Steuerberater zu wenden!

Warum wir diesen Beitrag “trotzdem” erstellt haben?

Nun, wir sind der Meinung, dass wir Ihnen – wenn wir es geschafft haben dass Sie sich der Problematik bewusst sind – auch schon etwas helfen konnten. Denn das ist besser als wenn es Sie später “eiskalt erwischt”!

Die Informationen auf dieser Seite wurden gründlich recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für Schäden oder Probleme bei Anwendung dieser Informationen übernehmen. Es handelt sich bei diesen Informationen keinesfalls um ein Rechts-, Steuer- oder Datenschutz-Beratung.

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