Bei den nun folgenden Informationen handelt es sich keinesfalls um eine Rechts- oder Datenschutz-Beratung, sondern um unsere – sorgfältig recherchierte und dennoch persönliche Meinung.
Seit dem 01.11.2020 gilt ein neuer Medienstaatsvertrag.
Betroffen sind:
- Blogbetreiber, die journalistisch-redaktionelle Inhalte bereithalten.
- Händler, die in ihren Shops einen solchen Blog integriert haben.
- Händler, die ihren Kunden die Möglichkeit zu Rezensionen oder Meinungsäußerungen (z.B. durch eine Bewertungs- und/ oder Kommentarfunktion) bieten.
Für alle oben genannten galt bisher die Pflicht einer Angabe des „Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV“.
Seit dem 07.11.2020 gilt nun ein neuer Medienstaatsvertrag.
Damit ist diese Angabe „überholt“…
Das heißt konkret:
Im Impressum darf nicht mehr „Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV“ stehen. Stattdessen muss § 18 Abs. 2 MStV genannt werden.
Korrekt wäre also folgender Hinweis im Impressum:
Verantwortlicher im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV:
Max Muster
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
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