12. April 2021

PayPal hat auf den 30.04.2021 eine „gravierende“ AGB-Änderung angekündigt, deren Auswirkung wahrscheinlich die wenigsten Händler bisher verinnerlicht haben

Liefert ein Händler eine Ware nicht bzw. zu spät oder ist die Ware mangelhaft, so hat der Käufer die Möglichkeit, bei PayPal einen sogenannten Konfliktfall zu eröffnen. PayPal meldet sich darauf hin beim Händler und versucht, als „neutraler“ Moderator eine Lösung herbei zu führen.

Sollte dies nicht gelingen, entscheidet PayPal ob der Fall zu Gunsten oder zu Ungunsten des Händlers entschieden wird.

Sollte der Fall zu Ungunsten des Händlers entschieden werden, so verliert er nicht nur diesen Konfliktfall, sondern auch noch sein Geld – dieses erstattet PayPal nämlich in genau diesem Fall dem Kunden.

Und genau hier entstehen nun die Probleme:

  1. Viele Händler sind der Meinung, dass PayPal „gerne“ zugunsten des Kunden entscheidet, da PayPal möchte, dass der Kunde in Zukunft weiter über PayPal einkauft.
  2. Da dies auch viele Kunden wissen, kommt der Verdacht auf, dass dies von Einigen ausgenutzt wird, um einen Händler „über den Tisch zu ziehen“.
  3. Auch wenn diese Entscheidung von PayPal natürlich nicht rechtlich bindend ist – und der Händler dagegen klagen könnte – wird er es in den allermeisten Fällen nicht tun. Dafür ist seine Abhängigkeit zu groß.

Und als sollte dies alles nicht „schon schlimm genug“ sein, kommt nun ein weiteres Problem auf den Händler zu…

PayPal führt zum 30.04.2021 eine Konfliktgebühr ein

Diese Konfliktgebühr wird immer dann fällig, wenn ein Kunde (Käufer) einen Konfliktfall öffnet, sich Händler und Kunde nicht einigen können und PayPal zugunsten des Kunden entscheidet. D.h. dies wird in vielen Fällen der Fall sein.

Aktuell sieht es so aus, dass dies eine fixe Gebührt in Höhe von 14,– Euro sein wird. Unabhängig von dem Bestell-Wert.

Dies kann für Sie als Händler teuer werden…

Denn diese Gebühr wird bei jedem „verlorenen“ Konfliktfall erhoben. Auch dann, wenn der Bestellwert bei z.B. 9,90 liegt.

In diesem Fall verlieren Sie als Händler also nicht nur 9,90 Euro sondern zusätzlich noch 14,– Euro Konfliktgebühr = 23,90 Euro..

Sie werden sich also in Zukunft doppelt überlegen (müssen), ob Sie nicht lieber „freiwillig“ nachgeben und „nur“ 9,90 Euro verlieren wollen, oder ob Sie auf die Entscheidung von PayPal warten möchten um dann 23,90 zu verlieren.

Dies wissen natürlich auch die „Kunden“ die es nun darauf  wahrscheinlich vermehr darauf anlegen werden.

Was bedeutet dies nun für Sie als Händler?

Nun, dies lässt sich in unseren Augen leicht beantworten:

  1. Zuerst sollten Sie sich überlegen / beobachten, in welchem Umfang Sie diese Änderung betrifft.
  2. Sie müssen sich überlegen ob es sich für Ihr Sortiment / Ihre Zielgruppe noch lohnt, „nieder-preisige“ Artikel online zu verkaufen.
  3. Sie sollten sich im Vorfeld überlegen, wie Sie in Zukunft auf Konflikte reagieren werden.

Die Informationen auf dieser Seite wurden gründlich recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für Schäden oder Probleme bei Anwendung dieser Informationen übernehmen. Es handelt sich bei diesen Informationen keinesfalls um ein Rechts-, Steuer- oder Datenschutz-Beratung.

2 Comments

  1. Bodo

    Der Artikel und seine Konklusio sind leider falsch.
    Die Konfliktgebühr wird erst ab 28 Euro Artikelwert eingehoben.

    Trotzdem sollte die Konfliktgebühr geklagt werden, denn Paypal verspricht umgekehrt für die von ihnen erhobene GEbühr (von immerhin 2,5 bis 3,4% je nach Land) einen „umfangreichen Käuferschutz“, sprich: Diese Gebühr sollte bereits damit bezahlt sein.

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    • Oliver Vogel

      Vielen lieben Dank für den Hinweis. Der Artikel von uns ist ja schon ein paar Jahre alt – da können sich Preise und Konditionen auch mal ändern 😉
      Ich werde gleich einen Hinweis in den Beitrag einbauen…

      Reply

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